Siegelgenossen
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Siegelmäßigkeit — (Jus insigniorum), eigentlich das Recht, Wappen zu führen, Vorrecht des Adels; in Bayern früher besonders das Vorrecht des Adels und der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen), den eignen Urkunden durch deren Besiegelung volle… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Siegelmäßigkeit — Siegelmäßigkeit, die Befugnis, ein eigenes Siegel zur Bekräftigung der Urkunden zu führen; im rechtsrhein. Bayern noch bis 1861 Vorrecht des Adels, der höhern Staatsbeamten und Offiziere (Siegelgenossen) … Kleines Konversations-Lexikon